Embryonenschutzgesetz liberalisieren!

Die Jungen Liberalen Wetterau fordern eine Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes. Es ist nicht
länger hinzunehmen, dass In-vitro-Fertilisation, Eizellenspenden und Leihmutterschaft noch immer
nach dem Wissensstand von vor dreißig Jahren im ebenso alten Embryonenschutzgesetz geregelt
beziehungsweise verboten sind.
Der schon längst in vielen Staaten praktizierte “Elective Single Embryo Transfer” muss in Deutschland
legalisiert werden. Hierbei wird der Frau nur die lebensfähigste der zwei oder drei im Labor
befruchteten Eizellen eingesetzt. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit von für Mutter und Kind
risikoreichen und eventuell auch unerwünschten Mehrlingsschwangerschaften und sorgt gleichzeitig
dafür, dass nicht ausschließlich nicht-lebensfähigen Embryonen eingesetzt werden.
Die Eizellenspende muss erlaubt und der Samenspende rechtlich gleichgestellt werden. Wie bei
anderen medizinischen Behandlungen auch ist eine medizinische und psychologische Beratung der
Spenderin vor und während der Behandlung notwendig.
Egg-Sharing, also das Freigeben von überzähligen Eizellen aus einer Entnahme zwecks In-vitro-
Fertilisation, muss genauso zugelassen werden wie die Embryonenspende, also das zur Spende
Freigeben von überzähligen befruchteten Eizellen. Damit sich möglichst viele Paare ihren
Kinderwunsch erfüllen können, fordern wir darüber hinaus die Zulassung von In-vitro-Fertilisationen,
bei denen weder die Eizelle noch das Spermium biologisch von den Eltern in spe abstammen.
Alle momentan zugelassenen Verfahren, auch das Einsetzen mehrerer Eizellen bei der In-vitro-
Fertilisation, sollen zulässig bleiben. Es bleibt der Frau überlassen, ob, und wenn ja, welches
Verfahren sie nach der medizinischen und psychologischen Beratung wählt.
Es bleibt verboten, an befruchteten menschlichen Eizellen zu forschen.
Wir bekräftigen außerdem unsere bestehende Beschlusslage zur Legalisierung der Leihmutterschaft.
Zusätzlich fordern wir, dass alle in diesem Antrag genannten Verfahren auch für eine
Leihmutterschaft verwendet werden dürfen.

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